Bis zu 40 % Zuschuss für klimafreundliche Heizungssysteme
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" setzt die Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung fort. Der Austausch von Heizungsanlagen durch effizientere und klimafreundlichere Heizungssysteme wird mit hohen Prämien von bis zu 40 % gefördert. Selten war die Gelegenheit so günstig, die altgediente Heizung zu modernisieren.
Wer jetzt seine Heizung modernisiert, kann die Investitionskosten durch Zuschüsse von bis zu 40 Prozent reduzieren, senkt seine Energiekosten erheblich und tut Gutes für Umwelt und Klima.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: 01.01.2023
Unterstützung für Heizungsoptimierung
Seit dem 1. August 2016 werden der Einbau effizienter Pumpen, ein hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung mit einem Zuschuss gefördert. Den Zuschuss erhalten Hausbesitzer, die mindestens zwei Jahre alte Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen ersetzen oder einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage durchführen lassen. In Kombination mit einem hydraulischen Abgleich werden zudem Zuschüsse für Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gewährt.
Solarförderung für Photovoltaikanlagen
Die Solarförderung für Photovoltaikanlagen umfasst die gesetzliche Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom, die Förderung für Stromspeicher sowie zinsgünstige Kredite verschiedener Banken. Solarthermieanlagen wird als Solarförderung ein finanzieller Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gewährt sowie Zuschüsse und Darlehen bei der KfW Bankengruppe.
BHKW- und Batteriespeicher-Förderung
Neue Blockheizkraftwerke werden vom Bundesumweltministerium mit einem einmaligen Investitionszuschuss gefördert. Die Förderung ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt
Energieberatung und Energieausweis
Hausbesitzer können ihre Kosten für eine Energieberatung, und damit indirekt auch für eine neue Heizung, mit einem staatlichen Zuschuss reduzieren. Mit einem Energieausweis – seit 2014 Pflicht – können Einsparpotenziale neuer Heizungsanlagen problemlos errechnet werden. Man unterscheidet dabei zwischen einem Verbrauchsausweis (für bestehende Gebäude) und einem Bedarfsausweis (für Neu- oder Umbauten).
Günstiges Darlehen
Viele Haus- und Wohnungsbesitzer liebäugeln mit einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien. Allerdings ist die Entscheidung häufig eine Frage der Finanzierung. Die Bundesregierung bietet für den Umstieg Förderprogramme, die sich kombinieren lassen. Mit zusätzlichen Fördermitteln und Kombinationsmöglichkeiten soll für Haus- und Wohnungsbesitzer die finanzielle Belastung durch Investitions- und Heizkosten reduziert werden.
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